Motor-Gravierung durch die Wasserschutzpolizei

Am SONNTAG, dem 22. April ab 11:30 Uhr wird die Wasserschutzpolizei eine Gravieraktion für Außenborder durchführen. Gravierte Motoren werden erfahrungsgemäß seltener entwendet. Die Boote sollten entweder an Land stehen oder beim Kranhaus im Wasser wegen Stromanschluss.

 

Was wir zu den einzelnen Motoren bräuchten ist ein Eigentumsnachweis (z. B. Quittung über den Kauf, Wartungsheft o. ä.). Ferner benötigen wir, insbesondere für die Leute, welche an diesem Tag nicht anwesend sein sollten, grundlegende Personalien (Name, Geburtsdatum, Anschrift), da wir zu jeder Gravur auch einen sog. Bootspass ausstellen.